Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für effizientere Anmeldung und Schutz von Designs

Berlin, 4. März 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Modernisierung des Designrechts beschlossen. Ziel ist die 1:1-Umsetzung der EU-Designrichtlinie in deutsches Recht. Das Gesetz soll den Schutz von Designs effizienter gestalten, neue digitale und dynamische Designs ausdrücklich anerkennen und die Anmeldung vereinfachen.

Neuerungen bei Designschutz und Digitalisierung

Der Entwurf sieht vor, dass sich auch bewegte und animierte Designs, etwa Benutzeroberflächen, Videospielfiguren oder virtuelle Landschaften, schützen lassen. Für deren Anmeldung soll künftig auch ein Video statt einzelner Standbilder ausreichen. Zudem sollen vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke ausdrücklich verboten werden, etwa das Herunterladen entsprechender Software.

Designinhaber können künftig die Durchfuhr verletzender Produkte durch Deutschland verhindern. Zugleich führt der Entwurf ein Ⓓ-Symbol für geschützte Designs ein, analog zu © für Urheberrechte und ® für Marken. Die bestehende Reparaturklausel wird angepasst: Formgebundene Ersatzteile dürfen für Reparaturen auch von Drittanbietern bezogen werden, die Übergangsfrist wird von 2045 auf 2032 verkürzt. Verfahren vor dem Deutsches Patent- und Markenamt sollen gestrafft und Bürokratie abgebaut werden, um nutzerfreundlichere Abläufe zu gewährleisten.

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