
Koblenz, 4. März 2026 (JPD) Zwei Stadtratsfraktionen und der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein haben ihren Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Koblenz durch Vergleich beendet. Gegenstand des Verfahrens war die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu zentralen Verkehrsmaßnahmen in Oberlahnstein in eine Sitzung des Stadtrates. Der Vergleich wurde in der mündlichen Verhandlung am 24. Februar 2026 geschlossen und stand bis zum 27. Februar 2026 unter Widerrufsvorbehalt. Ein Widerruf erfolgte nicht.
Vergleich regelt Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Der Oberbürgermeister sagte zu, den beantragten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung einer im April oder Mai 2026 stattfindenden Stadtratssitzung zu setzen. Zugleich behielt er sich vor, den Punkt durch einen Antrag zur Geschäftsordnung wieder von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Darüber hinaus stellten die Beteiligten klar, dass dem Oberbürgermeister die Rechte aus § 42 Gemeindeordnung, insbesondere zur Aussetzung von Beschlüssen des Stadtrates, unbenommen bleiben.
Mit dem wirksamen Vergleich ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 1029/25.KO abgeschlossen.


