Staatsgerichtshof Hessen verzeichnet stark steigende Verfahrenseingänge 2025

Wiesbaden, 25. Februar 2026 (JPD) Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen meldete für 2025 einen deutlichen Anstieg der Verfahrenseingänge um über 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Erledigungen stieg zugleich um mehr als 40 Prozent, konnte den Anstieg jedoch bei unveränderter Personalausstattung nicht vollständig ausgleichen. Das Gericht zeigt damit nach eigenen Angaben, dass es die wachsenden Anforderungen bewältigen und seine Aufgaben im Bereich der abstrakten Normenkontrolle fortlaufend erfüllen kann.

Wichtige Entscheidungen und laufende Verfahren

Zu den zentralen Entscheidungen 2025 zählt ein Verfassungsstreit von 27 Landtagsabgeordneten zum „Corona-Untersuchungsausschuss“. Der Staatsgerichtshof wies die meisten Anträge ab, erkannte jedoch die unzulässige Ablehnung von vier Fragen als Verstoß gegen Art. 92 Abs. 1 Hessische Verfassung. Im Dezember 2025 entschied das Gericht zudem über die Zuteilung von Räumen außerhalb der Hauptliegenschaft des Landtags, wobei der Antrag von 27 Abgeordneten abgelehnt wurde. Ein Normkontrollantrag zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz führte am 28. Januar 2026 zur Aufhebung von Art. 3 Nr. 5 des entsprechenden Gesetzes.

Der Staatsgerichtshof bearbeitete außerdem Verfahren in neuer Zuständigkeit nach § 4b Abs. 3 HessAbgG zu Ordnungsmaßnahmen gegen Landtagsmitglieder. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes am 1. Februar 2026 kann der Landtagspräsident Maßnahmen zum Schutz des Parlaments anordnen. Betroffene Abgeordnete können dagegen den Staatsgerichtshof anrufen; ein entsprechendes Verfahren liegt bisher noch nicht vor. Für 2026 ist unter anderem die mündliche Verhandlung zur Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ für den 15. April angesetzt.

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