Verfassungsgericht Brandenburg weist Normenkontrollantrag gegen 2G-Regelung aus dem Jahr 2021 ab

Potsdam, 23. Februar 2026 (JPD) – Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat einen abstrakten Normenkontrollantrag gegen die frühere 2G-Zugangsregelung in der brandenburgischen Corona-Verordnung zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 20. Februar 2026 erklärte das Gericht § 7 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. November 2021 für verfassungsgemäß. Der Antrag blieb ohne Erfolg.

Der Antrag war von den damals 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg gestellt worden. Er richtete sich ausschließlich gegen die sogenannte 2G-Regelung. Diese verpflichtete Betreiber bestimmter Einrichtungen sowie Anbieter verschiedener Dienstleistungen und Veranstaltungen, grundsätzlich nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu gewähren.

Gericht sieht 2G-Zugangsregelung als gerechtfertigt an

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts durfte die zuständige Ministerin die 2G-Zugangsregelung auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse zur Virusverbreitung, zur Auslastung der Krankenhäuser und zur Schutzwirkung der Impfungen erlassen. Ziel sei der Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Gesundheitsgefahren gewesen. Die mit der Regelung verbundenen Eingriffe in Grundrechte seien unter diesen Umständen gerechtfertigt gewesen.

Mit der Entscheidung sind sämtliche beim Landesverfassungsgericht anhängig gemachten Normenkontrollverfahren zu Corona-Regelungen abgeschlossen. Der Beschluss erging zum Aktenzeichen VfGBbg 73/21.

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