
Hannover, 17. Februar 2026 (JPD) – Der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) wird künftig vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung geführt. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begründete die Einstufung mit der fortschreitenden Durchdringung des Landesverbandes durch rechtsextremistische Ideologien und die systematische Verächtlichmachung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Maßnahme erlaubt dem Verfassungsschutz, den Landesverband planmäßig zu beobachten und bei Bedarf auch eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtsextremistische Tendenzen als Grundlage der Einstufung
Nach Angaben des Verfassungsschutzes zeigt der AfD-Landesverband Niedersachsen eine klare Ausrichtung auf rechtsextremistische Positionen. Hierzu zählen ethnisch-abstammungsmäßige Definitionen von „Volk“, pauschale Abwertungen von Migrantinnen, Migranten und queeren Menschen sowie die kontinuierliche Diffamierung des Rechtsstaates und seiner Institutionen. Auch ehemalige Strukturen der „Jungen Alternative“ und des „Flügels“ seien personell und ideologisch in die Parteistrukturen integriert.
Die Einstufung folgt der Feststellung, dass der Landesverband aktiv die extremistische Ausrichtung der AfD auf Bundesebene unterstützt und bei der Meinungsbildung der Gesamtpartei mitwirkt. Laut Verfassungsschutz sei eine klare Trennung von extremistischen Kräften innerhalb der Partei nicht erkennbar, vielmehr finde ein Mittragen und Weiterverbreiten dieser Ideologien statt. Die neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ gilt als integraler Bestandteil des Landesverbandes und unterstreiche die ideologische Kontinuität zu früheren extremistischen Strukturen.
Innenministerin Behrens betonte die praktischen Konsequenzen der Einstufung für Niedersachsen: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Sie dürfen keine Waffen besitzen und nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden.“ Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei extremistischen Parteien erforderlich sei. Ein Parteiverbotsverfahren hält die Ministerin nur für zielführend, wenn Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam eine rechtlich tragfähige Grundlage schaffen.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz folgt auf die frühere Einstufung als Verdachtsobjekt im Mai 2022 und die gesetzlich mögliche Verlängerung bis Mai 2026. Mit der nun erfolgten Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung kann der Landesverband Niedersachsen weiterhin systematisch überwacht werden.






