Reform des Anwaltsnotariats: Bundesjustizministerium plant flexiblere Altersgrenze und erleichterten Zugang

Berlin, 16. Februar 2026 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Anwaltsnotariats vorgelegt. Ziel ist es, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern, familienfreundlicher zu gestalten und unter bestimmten Voraussetzungen eine Tätigkeit über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus zu ermöglichen. Damit soll die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts rückläufiger Bewerberzahlen gesichert werden.

Der Entwurf dient zugleich der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, das die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und -notare beanstandet hatte. Nach Angaben des Ministeriums sollen die Neuregelungen sowohl dem demografischen Wandel Rechnung tragen als auch die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber wahren.

Erleichterter Berufszugang und familienfreundlichere Regelungen

In mehreren Bundesländern können Mitglieder der Rechtsanwaltschaft das Notaramt als sogenannte Anwaltsnotare ausüben. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Notarinnen und Notare, unterscheiden sich jedoch im Zugangsweg. Während der Weg in das hauptberufliche Notariat über einen mehrjährigen Anwärterdienst führt, setzt das Anwaltsnotariat bislang eine mehrjährige anwaltliche Berufserfahrung sowie das Bestehen der notariellen Fachprüfung voraus.

Künftig soll es möglich sein, die notarielle Fachprüfung unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen abzulegen; die bislang vorgesehene dreijährige Wartefrist soll entfallen. Zudem ist eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der Fachprüfung vorgesehen. Die erforderliche anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflege sollen dabei nicht mehr zu einem Neubeginn der Frist führen.

Verlängerung über die Altersgrenze hinaus

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, Anwaltsnotarinnen und -notaren auf Antrag eine befristete Weiterführung ihres Amtes über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus zu ermöglichen. Die Amtszeit soll zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden können. Voraussetzung ist, dass die zuletzt ausgeschriebenen Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden konnten.

Mit dieser Regelung soll insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen die notarielle Versorgung sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Bis zum 6. März 2026 können die beteiligten Kreise Stellung nehmen; die eingehenden Stellungnahmen sollen veröffentlicht werden.

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