BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau

Leipzig, 13. Februar 2026 (JPD) – Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat die Revision eines wegen Mordes verurteilten Mannes verworfen. Damit ist das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth vom 3. Juli 2025 rechtskräftig. Das Landgericht hatte den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte seine Ehefrau, die sich Wochen zuvor von ihm getrennt und ihn aus dem gemeinsamen Haus verwiesen hatte, in deren Schlafzimmer mit einem Nachthemd erdrosselt. Die Frau war kurz vor dem Angriff durch das Erscheinen des Angeklagten erwacht. Anschließend vergrub der Mann den Leichnam in einem Waldstück.

Bundesgerichtshof bestätigt Mordmerkmal der Heimtücke

Das Landgericht hatte das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht, weil der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Ehefrau bewusst zur Tötung ausgenutzt habe. Die Geschädigte sei zum Zeitpunkt des Angriffs schutzlos gewesen und habe nicht mit einem tätlichen Angriff gerechnet.

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge umfassend auf Rechtsfehler. Dabei habe sich kein den Angeklagten benachteiligender Rechtsfehler ergeben. Mit dem Beschluss vom 3. Februar 2026 ist die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nun rechtskräftig.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner