Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von IBM und Confluent

Bonn, 9. Februar 2026 (JPD)
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss der US-Unternehmen IBM und Confluent freigegeben. Nach eingehender Prüfung bestehen keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken, teilte die Behörde heute mit. Der Zusammenschluss betrifft insbesondere den Bereich Event Stream Processing (ESP) und die Nutzung von Daten für Künstliche Intelligenz in Unternehmen.

IBM bietet weltweit eine breite Palette von IT-Lösungen für Unternehmenskunden an, darunter Server, Speichersysteme, Cloud- und KI-Angebote sowie IT-Implementierungs- und Beratungsdienstleistungen. Confluent ist führend im Bereich ESP-Software, die Daten aus unterschiedlichen Quellen in Echtzeit zusammenführt.

Kartellamt: Wettbewerb bleibt intakt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte: „Unsere Prüfung hat gezeigt, dass IBM und Confluent auch nach dem Zusammenschluss in dynamischen und wettbewerbsintensiven Märkten tätig sein werden. Der Zusammenschluss verschafft den Unternehmen keine Möglichkeit, Wettbewerber etwa durch Produkt- oder Rabattbündel vom Markt zu verdrängen.“

Die Behörde stellte fest, dass IBM im Markt für ESP-Software nicht als relevante Alternative zu Confluent gilt. Trotz der hohen Marktpräsenz von Confluent existieren mehrere leistungsfähige Wettbewerber, darunter Ververica, Redpanda, StreamNative und Aiven. Auch cloudbasierte Lösungen großer Anbieter („Hyperscaler“) sowie Open-Source-Lösungen wie Apache Kafka gewährleisten weiterhin einen funktionierenden Wettbewerb.

Keine wettbewerbswidrigen Ergänzungswirkungen

Das Bundeskartellamt prüfte außerdem mögliche wettbewerbliche Auswirkungen durch die Kombination ergänzender Produkte der beiden Unternehmen. Zwar überschneiden sich die Kundenkreise von IBM und Confluent teilweise, jedoch eröffne der Zusammenschluss IBM keine Möglichkeiten, Kunden in erheblichem Umfang an Confluent zu binden, Preise zu erhöhen oder Wettbewerber zu verdrängen. Auch gebündelte Angebote zeigten keine relevanten wettbewerbsschädlichen Effekte.

Ein erheblicher Teil der Unternehmen, die ESP-Software einsetzen, sind keine IBM-Kunden. Marktteilnehmer konnten zudem keine relevanten produktbezogenen Ergänzungswirkungen identifizieren.

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