
Berlin, 5. Februar 2026 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur punktuellen Anpassung des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen veröffentlicht. Künftig sollen auch vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche nachträglich zwischen Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Zudem werden Unternehmer-Rentenansprüche berücksichtigt, Verwaltungskosten gesenkt und Verfahren praxisgerechter gestaltet.
Der Versorgungsausgleich regelt die hälftige Aufteilung von während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen und betrifft gesetzliche, betriebliche und private Renten. Mit den Änderungen sollen insbesondere finanzielle Gerechtigkeit im Alter und die Gleichbehandlung von Ehepartnern gestärkt werden.
Nachträglicher Ausgleich und Unternehmer-Renten
Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Schließung von Gerechtigkeitslücken: Bisher gingen vergessene Rentenansprüche zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig kann der benachteiligte Partner nachträglich die Hälfte der Ansprüche geltend machen. Außerdem werden bislang nicht ausgeglichene Rentenansprüche von Unternehmern im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt, sodass beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer den gleichen Anspruch auf Ausgleich wie Arbeitnehmer erhalten.
Weitere geplante Änderungen betreffen die Praxis: Kleinstanrechte sollen vermieden werden, die Kürzung der Witwenrente bei verstorbenen Ex-Ehegatten wird klargestellt, und das gerichtliche Überprüfungsverfahren kann künftig bis zwei Jahre vor Renteneintritt erfolgen.
Beteiligung von Praxis und Verbänden
Der Gesetzentwurf basiert auf Empfehlungen der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, in der Vertreterinnen und Vertreter von Gerichten, Anwaltschaft, Rentenberatung und Versorgungsträgern mitarbeiten. Die Länder und Verbände können bis zum 6. März 2026 Stellung nehmen. Alle Unterlagen werden anschließend auf der Website des BMJV veröffentlicht.






