
Hamburg, 3. Februar 2026 (JPD) – Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat Haftbefehle gegen zwei Männer wegen des Verdachts einer versuchten Sabotagehandlung an Verteidigungsmitteln der Bundesmarine vollstreckt. Betroffen sind ein 37-jähriger rumänischer und ein 54-jähriger griechischer Staatsangehöriger. Die Festnahmen erfolgten in Hamburg sowie in einem Dorf in Griechenland und wurden von Durchsuchungen in Hamburg, Rumänien und Griechenland begleitet.
Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte, die im Jahr 2025 im Hamburger Hafen tätig gewesen sein sollen. Nach Angaben der Ermittler stehen sie im Verdacht, auf einem Werftgelände liegende und für die Bundesmarine bestimmte Korvetten gezielt beschädigt zu haben. Koordiniert wurden die internationalen Zugriffe über Eurojust in Den Haag unter Beteiligung des Landeskriminalamts Hamburg sowie griechischer und rumänischer Strafverfolgungsbehörden.
Ermittlungen wegen versuchter Sabotage an Schiffen der Bundesmarine
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen die Beschuldigten teils allein, teils gemeinschaftlich gehandelt haben. Ihnen wird vorgeworfen, mehr als 20 Kilogramm Strahlkies in den Motorblock eines Schiffes eingebracht, Frischwasserzuleitungen beschädigt, Tankdeckel von Treibstofftanks entfernt und Sicherungsschalter der Schiffselektronik deaktiviert zu haben. Die Taten richten sich demnach gegen Korvetten, die für Einsätze der Bundesmarine vorgesehen waren.
Wären die Eingriffe unentdeckt geblieben, hätten sie nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden zu erheblichen Schäden an den Schiffen oder zumindest zu Verzögerungen beim Auslaufen geführt. Dadurch hätte die Einsatzfähigkeit der Marine beeinträchtigt und mittelbar die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden können. Die Vorwürfe lauten auf versuchte Sabotage an einem Verteidigungsmittel.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wird auch geprüft, ob die Beschuldigten im Auftrag Dritter gehandelt haben könnten. Die Generalstaatsanwaltschaft weist darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.





