Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung: Justizministerium legt Gesetzentwurf vor

Berlin, 2. Februar 2026 (JPD) – Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung vorgelegt. Ziel ist es, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu beschleunigen, Richterinnen und Richter zu entlasten und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegenüber staatlichen Stellen zu stärken. Der Entwurf ist Teil des Pakts für den Rechtsstaat und soll dazu beitragen, dass Gerichte mit gleichem Aufwand schneller zu Entscheidungen kommen. Zugleich sollen Bürgerinnen und Bürger einfacher Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen erlangen können.

Die letzte umfassende Reform des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts liegt mehr als zwei Jahrzehnte zurück. Seitdem haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die tatsächlichen Anforderungen an die Justiz deutlich verändert. Nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bedarf die Verwaltungsgerichtsbarkeit deshalb zeitgemäßer Verfahrensregeln, um ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wirksam auszuüben.

Modernisierung der Verwaltungsgerichte und Beschleunigung der Verfahren

Kern des Gesetzentwurfs ist eine effizientere Organisation der verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Künftig sollen häufiger Einzelrichterinnen und Einzelrichter entscheiden können, um personelle Ressourcen gezielter einzusetzen. Zudem sollen Gerichte besser gegen verspätetes Vorbringen und missbräuchliche Klagen vorgehen können. Offensichtlich aussichtslose oder rechtsmissbräuchliche Verfahren sollen erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses betrieben werden müssen.

Zugleich soll sich die gerichtliche Prüfung stärker auf den Parteivortrag konzentrieren, ohne den Amtsermittlungsgrundsatz aufzugeben. Auch das Rechtsmittelrecht wird vereinfacht, indem die Voraussetzungen für die Zulassung von Rechtsmitteln sprachlich vereinheitlicht und klargestellt werden. In Eilverfahren sollen sogenannte Hängebeschlüsse, die den Status quo bis zur Entscheidung sichern, erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Die neuen Verfahrensregeln sollen zudem – soweit sachgerecht – auf die Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit übertragen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen Hoheitsträger. Wirkt eine Behörde, eine Kommune oder ein Land bei der Vollstreckung nicht mit, soll das maximale Zwangsgeld von bislang 10.000 auf 25.000 Euro angehoben werden. Zudem soll Zwangsgeld von vornherein für mehrere Zeiträume angeordnet werden können und nicht mehr an den betroffenen Hoheitsträger selbst fließen. Damit soll verhindert werden, dass staatliche Stellen gerichtliche Entscheidungen faktisch folgenlos verzögern.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen beim Rechtsschutz vor. Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen künftig auch einfach per E-Mail eingelegt werden können. Bislang ist eine elektronische Einlegung nur mit qualifizierter Signatur möglich. Nach Ansicht des Ministeriums senkt dies formelle Hürden und erleichtert den Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt und zur Stellungnahme veröffentlicht. Die beteiligten Kreise können sich bis zum 6. März 2026 äußern. Die Reform der Verwaltungsgerichtsordnung soll nach dem Willen der Bundesregierung einen zentralen Beitrag zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren und zur Stärkung des Rechtsstaats leisten.

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