Polizeibeamter soll Beförderung gegen sexuelle Gefälligkeiten angeboten haben

Stuttgart, 28. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht Stuttgart hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Hauptverfahren gegen einen hochrangigen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eröffnet. Die 14. Große Strafkammer hat die Anklage zugelassen, ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Vorwurf der Bestechlichkeit im Auswahlverfahren

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im November 2021 einer Polizeibeamtin im Rahmen eines Auswahlverfahrens für den höheren Polizeivollzugsdienst eine Beförderung in Aussicht gestellt zu haben. Dieser Vorteil sei an den Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten geknüpft gewesen. Die Anklage umfasst damit den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt und die Verknüpfung dienstlicher Förderung mit persönlichen Vorteilen.

Der Vorwurf wird im Rahmen der Strafverfolgung detailliert geprüft. Die Ermittlungen führten nunmehr zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Landgericht Stuttgart wird die Vorwürfe in einem ordentlichen Gerichtsverfahren auf ihre Beweiskraft hin untersuchen.

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