Verkehrsgerichtstag: EU-Bußgelder, Alkoholgrenzen und Handy-Blitzer im Fokus

Goslar, 28. Januar 2026 (JPD) – Beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar beraten Juristinnen und Juristen über zentrale Fragen des Verkehrsrechts in Deutschland und der EU. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sieht Reformbedarf bei der Vollstreckung ausländischer Verkehrsverstöße, bei Alkoholgrenzen für Fahrräder und E-Mobilität sowie beim Einsatz sogenannter Handy-Blitzer. Auch Schadensersatzfragen nach Verkehrsunfällen, die Reparatur mit Gebrauchtteilen, die Führerscheinprüfung und der Umgang mit digitalen Unfalldaten stehen auf der Agenda der Facharbeitskreise.

Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die zunehmende Europäisierung des Verkehrsrechts. Sanktionen aus dem EU-Ausland, neue Mobilitätsformen und digitale Kontrollsysteme stellen Verwaltung, Gerichte und Betroffene vor neue rechtliche Herausforderungen. Nach Auffassung des DAV müssen Verkehrssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz stärker miteinander verzahnt werden.

EU-Vollstreckung, Alkoholgrenzen und „Handy-Blitzer“

Im Arbeitskreis zur Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU weist der DAV auf Defizite bei der Umsetzung der geplanten EU-Crossborder-Enforcement-Richtlinie hin. Einheitliche Mindeststandards fehlten bislang, insbesondere beim Umgang mit grenzüberschreitenden Bußgeldbescheiden. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht müsse das deutsche Schuldprinzip gewahrt bleiben. Sanktionen dürften nicht allein an den Fahrzeughalter anknüpfen, sondern an die tatsächlich fahrende Person. Zudem sei der Einsatz privater Inkassounternehmen bei der Durchsetzung ausländischer Forderungen rechtlich einzugrenzen.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Alkoholgrenzen im Straßenverkehr. Für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter gelten bislang teils dieselben Grenzwerte wie für Kraftfahrzeuge. Der DAV plädiert für eine stärkere Differenzierung nach Gefährdungspotenzial, Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit und Masse. Starre Promillegrenzen ohne Bezug zum konkreten Risiko würden den Besonderheiten neuer Mobilitätsformen nicht gerecht.

Kritisch bewerten die Verkehrsrechtler auch den Einsatz sogenannter „Handy-Blitzer“ oder Monocams zur Kontrolle der Handynutzung am Steuer. Die Systeme seien bislang kein standardisiertes Messverfahren. Witterung, Lichtverhältnisse und Erkennungsfehler seien rechtlich nicht ausreichend abgesichert. In vielen Bundesländern fehle zudem eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz der kamerabasierten Technik.

Schadensersatz, Gebrauchtteile und Führerscheinprüfung

Im Zivilrecht stehen Fragen des Schadensersatzes nach Verkehrsunfällen im Fokus. Der DAV spricht sich dafür aus, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Werkstattrisiko auch auf das Mietwagenrisiko zu übertragen. Geschädigte sollen nicht das Risiko überhöhter Mietwagenrechnungen tragen, wenn sie das Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Gleichzeitig wird eine Ausweitung der Nutzungsausfallentschädigung auch auf nicht motorisierte Fahrzeuge wie Lastenräder, E-Bikes oder E-Scooter diskutiert.

Bei der Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen betont die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, dass Nachhaltigkeit nicht zulasten der Geschädigten gehen dürfe. Der vollständige Schadensersatz müsse gewahrt bleiben. Gebrauchte Teile seien nur zulässig, wenn sie technisch gleichwertig seien und keine Nachteile etwa bei Garantie, Leasing oder der Reparaturdauer entstünden. Verzögerungen bei der Beschaffung müssten sich auch bei Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten auswirken.

Ein weiteres Thema ist der Erwerb der Fahrerlaubnis. Angesichts steigender Kosten und hoher Durchfallquoten zeigt sich der DAV offen für Anpassungen bei Prüfungsdauer, Theoriefragenkatalog und digitalen Lernformaten. Die Qualität der Fahrausbildung solle jedoch erhalten bleiben, damit die Fahrerlaubnis nicht zu einem Luxusgut werde und gleichzeitig die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibe.

Digitale Unfalldaten zwischen Sicherheit und Datenschutz

Im Arbeitskreis zu Unfalldaten wird die digitale Erfassung von Unfallgeschehen grundsätzlich als Chance für die Verkehrssicherheitsarbeit gesehen. Zugleich warnt der DAV vor einer unkontrollierten Sammlung und Weitergabe sensibler personenbezogener Daten. Zwar könne eine präzisere Datenerhebung die Unfallforschung verbessern und Polizeibehörden entlasten, doch müsse klar geregelt werden, welche Daten zu welchem Zweck und an wen übermittelt werden. Personenschäden dürften nicht ohne ausreichenden Schutz der Betroffenen verarbeitet werden.

Der Verkehrsgerichtstag macht damit deutlich, dass technischer Fortschritt, neue Mobilitätsformen und europäische Harmonisierung das Verkehrsrecht zunehmend prägen. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sind rechtliche Anpassungen notwendig, um Sicherheit, Effektivität der Sanktionen und den Schutz der Verkehrsteilnehmer in Einklang zu bringen.

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