Ex-Justizminister Buschmann wird Counsel bei White & Case

Berlin, 27. Januar 2026 (JPD) – Der frühere Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, kehrt in die Anwaltschaft zurück. Ab dem 1. Februar 2026 verstärkt er die internationale Kanzlei White & Case im Berliner Büro. Buschmann wird dort als Counsel in der globalen Mergers-&-Acquisitions-Praxis tätig sein. Damit schließt sich für den Juristen ein beruflicher Kreis, da seine anwaltliche Laufbahn ursprünglich bei derselben Sozietät begann.

Nach Angaben der Kanzlei soll Buschmann insbesondere seine Erfahrungen aus Politik und Rechtspraxis in internationale Transaktionsmandate einbringen. White & Case zählt zu den weltweit tätigen Wirtschaftskanzleien und berät regelmäßig bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen. Mit dem Wechsel des ehemaligen Bundesjustizministers gewinnt die Kanzlei einen prominenten Neuzugang mit Regierungserfahrung.

Rückkehr in die M&A-Praxis nach Jahren in Politik und Regierung

Buschmann hatte seine anwaltliche Karriere 2007 bei White & Case begonnen. Sein Arbeitsverhältnis ruhte ab November 2009 und endete Anfang 2014, nachdem er in den Bundestag gewechselt war. Danach war er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig, bevor seine politische Laufbahn in den Vordergrund trat.

Von 2009 bis 2013 sowie erneut von 2017 bis 2025 gehörte Buschmann dem Deutschen Bundestag an. Innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion war er unter anderem Erster Parlamentarischer Geschäftsführer. Von Dezember 2021 bis November 2024 amtierte er als Bundesminister der Justiz und prägte in dieser Zeit zentrale Vorhaben im Zivil-, Gesellschafts- und Verfahrensrecht.

White & Case holt politischen Erfahrungsträger zurück

Mit dem Einstieg als Counsel wird Buschmann Teil der globalen M&A-Praxisgruppe der Kanzlei am Standort Berlin. White & Case betont, dass insbesondere sein juristischer Hintergrund und sein Verständnis politischer und regulatorischer Zusammenhänge für komplexe Transaktionen von Bedeutung seien. Die Sozietät baut damit ihre Beratungskompetenz an der Schnittstelle von Wirtschaftsrecht und Regulierung weiter aus.

Der Wechsel markiert zugleich den Übergang Buschmanns von der Exekutive zurück in die Privatwirtschaft. Nach mehr als einem Jahrzehnt parlamentarischer und ministerieller Tätigkeit verlagert sich sein Schwerpunkt damit wieder auf die anwaltliche Beratung in wirtschaftsrechtlichen Mandaten.

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