Berlin, 21. Januar 2026 (JPD) – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Führungszeugnisses beschlossen. Bürgerinnen und Bürger sollen das polizeiliche Führungszeugnis künftig als digitales Dokument erhalten können, statt ausschließlich auf Papier. Das Führungszeugnis gibt Auskunft über Vorstrafen und ist für zahlreiche berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Ziel der Reform ist eine zeitgemäße, medienbruchfreie Erteilung des Dokuments mit hohen Sicherheitsstandards, die das Verfahren für Antragstellende beschleunigt und vereinfacht.

Digitale Beantragung über BundID-Konto

Nach dem Gesetzentwurf wird das Führungszeugnis als PDF über das BundID-Nutzerkonto bereitgestellt. Jede digitale Version erhält einen speziellen Barcode, der mit einer App überprüfbar ist, sodass Dritte – etwa Arbeitgeber oder Vereine – die Echtheit des Dokuments sicher bestätigen können. Die bisherige Papierform wird damit ergänzt, nicht abgeschafft. Das Verfahren nutzt die bereits bestehende Möglichkeit der Online-Beantragung und ersetzt den langwierigen Postversand.

Pro Jahr werden in Deutschland rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt, damit gehört es zu den am häufigsten genutzten Justizverwaltungsleistungen des Bundes. Das Dokument ist für Bewerbungen oder ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa in Sportvereinen mit Kindern, von zentraler Bedeutung. Mit der Digitalisierung soll der Zugang einfacher, schneller und rechtssicher erfolgen.

Weitere Reformen im Gesellschafts- und Registerrecht

Neben der Digitalisierung des Führungszeugnisses sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Änderungen im notariellen Bereich vor. So sollen Videoverfahren künftig auch bei der Gründung von Aktiengesellschaften und der Erteilung bestimmter Vollmachten möglich sein. Insgesamt sollen die Maßnahmen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entlasten und Einsparungen von rund einer Million Euro jährlich ermöglichen.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, dass die digitale Bereitstellung des Führungszeugnisses ein Beispiel für erfolgreiche Staatsmodernisierung sei: „Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Aufwand, das Verfahren wird schneller und sicherer. Die Digitalisierung des Staates kommt damit deutlich voran.“

Der Gesetzentwurf wird nun an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur parlamentarischen Beratung weitergeleitet.

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