
Potsdam, 20. Januar 2026 (JPD) – Das Land Brandenburg setzt Abschiebungen in den Iran für drei Monate aus. Innenminister René Wilke stützt die Entscheidung auf § 60a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die als Gefährder gelten oder sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.
Abschiebestopp wegen gefährlicher Lage im Iran
Die Aussetzung erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Iran, die als hochvolatil und lebensbedrohlich eingestuft wird. Staatliche Angriffe auf Protestierende führten in den vergangenen Wochen zu schweren Verletzungen, Todesfällen und willkürlichen Verhaftungen. Zudem ist der Zugang zum Internet stark eingeschränkt, sodass die Lage vor Ort nur schwer einschätzbar ist.
Brandenburg folgt damit der Einschätzung, dass Abschiebungen in den Iran derzeit ein unverhältnismäßiges Risiko für die betroffenen Personen darstellen. Innenminister Wilke betonte, dass die Maßnahme dem Schutz von Menschenleben diene und ein Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen setze. Bundesweit sind Abschiebungen in den Iran bereits aufgrund fehlender Kooperation des Regimes selten und kompliziert, dies gilt auch für Brandenburg.
Wilke erklärte: „Mit dieser Entscheidung möchte ich jedes Risiko ausschließen, Menschenleben unnötig zu gefährden. Das Vorgehen der iranischen Regierung gegen die Bevölkerung ist inakzeptabel, das Streben nach Freiheit darf nicht mit Gewalt unterdrückt werden.“