Celle, 18. Januar 2026 (JPD) – Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle beginnt am 26. Januar ein weiteres Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der libanesischen Organisation „Hisbollah“. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Angeklagten vor, über Jahre als Auslandsfunktionär für die als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung tätig gewesen zu sein. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Nach der Anklage soll sich der Mann spätestens im Sommer 2008 der „Hisbollah“ angeschlossen und im Libanon Ausbildungskurse absolviert haben. In der Folgezeit habe er bis 2019 Aufgaben für die Organisation übernommen und deren Aktivitäten in Deutschland unterstützt. Dabei soll er insbesondere Funktionen in einem Moscheeverein und einer Arabischschule in der Region Hannover ausgeübt und regelmäßig an hochrangige Vertreter der Vereinigung berichtet haben.

Im Rahmen der ihm zugeschriebenen Öffentlichkeitsarbeit soll der Angeklagte zudem Beiträge für die Internetseite des Hisbollah-nahen Fernsehsenders „Al-Manar“ verfasst haben. Die Anklage sieht darin eine Einbindung in die Propaganda- und Organisationsstrukturen der Gruppierung. Nach internen Auseinandersetzungen habe sich der Mann später von der „Hisbollah“ distanziert.

Der Angeklagte war Ende 2024 festgenommen worden. Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Celle hat mit Beschluss vom 28. August 2025 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 St 2/25 geführt. Der Prozessauftakt ist für Montag, den 26. Januar 2026, um 10 Uhr im Saal H 94 am Sitz des Oberlandesgerichts am Schloßplatz vorgesehen. Weitere Verhandlungstage sind bis Ende April angesetzt.

Mit dem Verfahren setzt das Oberlandesgericht Celle seine Staatsschutzverfahren gegen mutmaßliche Unterstützer internationaler Terrororganisationen fort. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob dem Angeklagten eine organisatorische Einbindung in die „Hisbollah“ und eine strafbare Mitwirkung an deren Auslandsstrukturen nachgewiesen werden kann.

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