Berlin, 14. Januar 2026 (JPD) – Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags hat am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung beraten. Ziel des Entwurfs ist es, Defizite in der nationalen Umsetzung der Richtlinie zu beseitigen, neue Straftatbestände einzuführen und den Strafrahmen für geheimdienstliche Agententätigkeit anzupassen. Der Entwurf stieß bei den geladenen Sachverständigen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Normenklarheit.

Strafrechtsänderungen für Terrorismus und Spionage

Die Bundesregierung betont in ihrem Entwurf, Deutschland sei im Bereich der Terrorismusbekämpfung grundsätzlich gut aufgestellt, jedoch habe die EU Umsetzungslücken gerügt. Künftig sollen unter anderem die Definition terroristischer Straftaten präzisiert und neue Vorfeldtatbestände eingeführt werden, um Straftaten im Vorfeld terroristischer Aktivitäten effektiver zu ahnden. Die strafprozessualen Anpassungen sollen insbesondere verdeckte Ermittlungen erleichtern, die bei Terrorismus- und Spionagefällen unerlässlich sind.

Sachverständige äußerten unterschiedliche Positionen. Bundesanwalt Simon Henrichs (SPD) begrüßte die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Konkretisierung der Richtlinie. Richter Marcus Köhler (SPD) hielt den Entwurf für weitgehend unausweichlich, warnte jedoch vor Unklarheiten bei der Aufzählung terroristischer Delikte und der Erfassung gefährlicher Werkzeuge. Oberstaatsanwältin Yasemin Tüz (CDU/CSU) wies auf die steigende Bedrohung durch ausländische Nachrichtendienste hin und befürwortete die Anhebung des Strafrahmens.

Kritische Stimmen kamen von Experten der Opposition und der Union. Mark Zöller (Grüne) äußerte Bedenken, dass die Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorfeldhandlungen verfassungsrechtlich bedenklich sein könne. Staatsanwalt Wolfgang Nettersheim (Union) warnte, die Strafbarkeit werde über das Ziel einer verhältnismäßigen Gesetzgebung hinaus ausgeweitet. Richter Andreas Schmidtke (Union) hob zwar Verbesserungen gegenüber früheren Entwürfen hervor, mahnte jedoch eine stärkere tatbestandliche Konturierung an. Rechtsanwalt Lukas Theune (Linke) betonte die Unsicherheit der Verhältnismäßigkeit präventiver Strafnormen.

Der Entwurf sieht vor, Reisen zu terroristischen Zwecken, die Vorbereitung von Explosionsverbrechen, terroristische Finanzierungen und bestimmte Handlungen mit Alltagsgegenständen als Versuchsstrafbarkeit unter Strafe zu stellen. Zudem soll die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit Deutschlands verstärkt werden, einschließlich Anpassungen der Normen zur geheimdienstlichen Agententätigkeit. Der Bundesrat machte Vorschläge zur Ausweitung der Strafbarkeit auf das Auskundschaften von Anschlagszielen und lehnte die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ ab. Die Bundesregierung kündigte an, die Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.

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