Frankfurt am Main, 14. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde dem Mediziner für drei Jahre untersagt, seinen Beruf auszuüben. Das Urteil bezieht sich auf fehlerhafte Narkosebehandlungen, bei denen vier Kinder an einer Sepsis erkrankten und eines verstarb.

Neue Prüfung wegen Mordtatvorwurf

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung teilweise aufgehoben. Betroffen sind die Feststellungen zu Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag sowie zum versuchten Totschlag in drei Fällen. Die Richter sahen die Anforderungen des Landgerichts an eine Mord- bzw. versuchte Mord-Verurteilung als zu weitgehend an. Das Urteil, einschließlich der Gesamtstrafe und des Berufsverbots, wurde damit aufgehoben. Das neue Tatgericht muss nun prüfen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht oder aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. September 2021 in seiner mobilen Anästhesie- und Notfallpraxis vier Kinder unter Vollnarkose fehlerhaft behandelt zu haben. Trotz erkennbarer kritischer Zustände leitete er keine Rettungsmaßnahmen ein. Das schwerste Ereignis endete tödlich, als ein Kind noch in der Zahnarztpraxis verstarb. Der Angeklagte hatte jährlich etwa 500 Kinder und 600 Erwachsene behandelt.

Vorinstanz: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 1. November 2024, 5/01 Ks – 7120 Js 247600/21 (1/24).

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