München, 14. Januar 2026 (JPD) – Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat einen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz angekündigt, mit dem unter anderem strengere Regeln gegen Deepfakes geschaffen werden sollen. Ziel ist ein besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte vor digitaler Gewalt, insbesondere bei manipulierten Bildern und Videos. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich unterstützt die Initiative und verweist auf den zunehmenden Missbrauch generativer künstlicher Intelligenz zur Herstellung sexualisierter Inhalte zulasten von Frauen und Kindern.

Nach Darstellung des bayerischen Justizministeriums werde es technisch immer einfacher, Personen ohne deren Einwilligung in pornografische Darstellungen einzubauen. Gerade Frauen und Mädchen seien hiervon besonders betroffen. Das geltende Strafrecht erfasse diese Form der bildbasierten Gewalt bislang nur unzureichend und lasse Schutzlücken erkennen.

Bundesratsinitiative zu Deepfakes liegt im Bundestag

Bereits im Juli 2024 hatte der Freistaat Bayern im Bundesrat eine Initiative für einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingebracht. Der vorgeschlagene Paragraf 201b StGB soll Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen erfassen und mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedrohen. In besonders schweren Fällen, etwa bei der Verbreitung pornografischer Deepfakes im Internet, sieht der Entwurf einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Der Gesetzentwurf konnte wegen des vorzeitigen Endes der damaligen Bundesregierung zunächst nicht beraten werden und wurde von Bayern erneut eingebracht. Im Juli 2025 beschloss der Bundesrat die Initiative erneut, sodass sie nun im Bundestag anhängig ist. Nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung ist eine umfassende und systematische Regelung erforderlich, um den Schutz vor sexualisierter bildbasierter Gewalt und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Deepfakes wirksam zu verbessern.

Parallel dazu fordert Bayern eine stärkere Verantwortung großer Internetplattformen. Neben einer Nachschärfung der europäischen Vorgaben des Digital Services Act und des Digitale-Dienste-Gesetzes wird auch über weitergehende strafrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern bei systemischen Defiziten bei der Entfernung strafbarer Inhalte diskutiert. Zudem wird ein erleichterter Zugang zu Unterstützungsangeboten für Betroffene digitaler Gewalt angeregt.

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