
München, 14. Januar 2026 (JPD) – Der Freistaat Bayern hat sich mit Manfred Genditzki auf einen umfassenden Vergleich geeinigt und zahlt insgesamt 1,31 Millionen Euro Entschädigung für seine frühere Verurteilung, die erlittene Haft sowie das Wiederaufnahmeverfahren. Mit der Einigung wurden zwei noch anhängige Zivilverfahren vor dem Landgericht München I einvernehmlich beendet. Genditzki war 2012 vom Landgericht München II wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, bevor ihn das Landgericht München I im Juli 2023 nach erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren freisprach.
Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz umfasst die Gesamtsumme auch bereits zuvor geleistete Zahlungen. Ein Teil der Entschädigung unterliegt der Besteuerung, zudem sind daraus unter anderem Anwaltskosten zu begleichen. Die Einigung beendet sämtliche Ansprüche aus dem Strafverfahren und der Haftzeit abschließend.
Freispruch nach Wiederaufnahme – Justiz sieht Reformbedarf
Das Justizministerium verweist darauf, dass der Fall Genditzki innerhalb der Justiz aufgearbeitet worden sei, ohne gerichtliche Entscheidungen zu bewerten oder zu überprüfen. Dies verbiete die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit nach Artikel 97 des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Gleichwohl habe die Auswertung der Verfahrensakten strukturelle Lehren für die Praxis ergeben.
In Bayern wurden seit Juni 2024 bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für Wiederaufnahmeanträge eingerichtet, um Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Bearbeitung zu verbessern. Zudem werden Fragen der Sachverständigenauswahl und des Wiederaufnahmerechts verstärkt in der Fortbildung von Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten behandelt. Bereits 2022 hatte die Justiz ein Unterstützungsangebot für Personen entwickelt, die infolge eines Wiederaufnahmeverfahrens aus der Haft entlassen werden.
Über den Einzelfall hinaus sieht das Staatsministerium der Justiz rechtspolitischen Handlungsbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Kritisiert wird insbesondere die derzeitige Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft während der Haft auf Entschädigungsleistungen. Bayern unterstützt weiterhin eine Reform, nach der diese Anrechnung entfällt, wie sie bereits in einem früheren Gesetzentwurf des Bundes vorgesehen war. Zudem spricht sich der Freistaat für eine weitere Erhöhung der pauschalen Entschädigung für immaterielle Schäden nach zu Unrecht erlittener Haft von derzeit 75 auf 100 Euro pro Hafttag aus.