
Berlin, 14. Januar 2026 (JPD) – Im Tarifkonflikt zwischen den Berliner Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Gewerkschaft ver.di ist es vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einer Einigung über die Sicherstellung von Notdiensten gekommen. Nach mehrstündigen Verhandlungen schlossen alle sechs von Warnstreiks betroffenen DRK-Einrichtungen und ver.di am Abend des 13. Januar einen gerichtlichen Vergleich. Die Vereinbarung gilt für die Dauer der laufenden Tarifauseinandersetzung 2025/26.
Auslöser des gerichtlichen Verfahrens waren zweitägige Warnstreiks, zu denen ver.di ab der Frühschicht am 13. Januar aufgerufen hatte. Zuvor hatten beide Seiten im Rahmen der Tarifverhandlungen mehrfach erfolglos über Notdienstregelungen für den Streikfall verhandelt. Vier DRK-Einrichtungen beantragten daraufhin am 12. Januar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Untersagung der Arbeitskampfmaßnahmen oder hilfsweise eine gerichtliche Festlegung von Notdienstplänen.
Notdienstregelung für Streiks bis zu 48 Stunden vereinbart
Im ersten der anhängigen Eilverfahren erzielten die Tarifparteien schließlich eine umfassende Einigung, die auch die übrigen Berliner DRK-Kliniken einbezieht. Kern des Vergleichs ist die Einrichtung eines verbindlichen Notdienstes für die Dauer der Tarifauseinandersetzung. Damit sollen bei Warnstreiks von bis zu 48 Stunden innerhalb von sieben Kalendertagen die notwendigen Notdienstarbeiten in den DRK-Kliniken sichergestellt werden.
Zugleich legten die Parteien verbindliche Regelungen zur Ausgestaltung der Notdienste fest. Für mögliche Streitfälle in der praktischen Umsetzung vereinbarten sie die Einrichtung einer Clearingstelle, die paritätisch mit Vertretern der Tarifparteien besetzt ist. Die Vereinbarung kann frühestens zum 28. Februar 2026 gekündigt werden.
Mit dem gerichtlichen Vergleich sind neben dem verhandelten Verfahren auch drei weitere Eilverfahren anderer DRK-Einrichtungen erledigt worden. Die beiden Berliner DRK-Einrichtungen, die zuvor keine Anträge im einstweiligen Rechtsschutz gestellt hatten, traten der Vereinbarung ebenfalls bei. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 36 Ga 294/26 beim Arbeitsgericht Berlin geführt.