Nürnberg, 12. Januar 2026 (JPD) – Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter ist im Jahr 2025 spürbar gestiegen. Wie aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, gingen bundesweit mehr als 500.000 Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide ein, zudem nahm auch die Zahl der sozialgerichtlichen Klagen zu.

Bürgergeld-Bescheide häufiger angefochten

Im Jahr 2025 verzeichneten die Jobcenter insgesamt 501.667 Widersprüche. Das entspricht einem Anstieg um rund 78.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Parallel erhöhte sich die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten von 48.785 auf 53.164. Besonders häufig richteten sich die Widersprüche gegen Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft, zur Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Auch bei den Klagen dominierten diese Themenfelder. Zusätzlich spielten Streitigkeiten über die Zugangsvoraussetzungen zum Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine zentrale Rolle. Ein erheblicher Teil der Verfahren entfiel zudem auf Sammelkategorien, etwa bei Rückforderungen aufgrund von Überzahlungen oder bei fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten.

Teilweise Korrekturen durch Jobcenter und Gerichte

Von den im Jahr 2025 bearbeiteten 476.728 Widersprüchen wurden rund 61 Prozent zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgenommen. In 147.213 Fällen änderten die Jobcenter ihre ursprüngliche Entscheidung. Häufig war dies darauf zurückzuführen, dass im Widerspruchsverfahren fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachträglich erfüllt wurden. In 42.303 Fällen stellten die Jobcenter eine fehlerhafte Rechtsanwendung fest.

Auch die Sozialgerichte erledigten im vergangenen Jahr einen Großteil der anhängigen Verfahren. Insgesamt wurden 52.858 Klagen abgeschlossen. In etwa zwei Dritteln der Fälle bestätigten die Gerichte das Vorgehen der Jobcenter, während knapp ein Drittel der Verfahren zu einer neuen Entscheidung führte.

Leicht gestiegene Widerspruchsquote in gemeinsamen Jobcentern

Aussagekräftige Quoten lassen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bund und Kommunen ermitteln. Diese verschickten 2025 rund 21,2 Millionen Leistungsbescheide. Gegen diese Bescheide wurden 434.033 Widersprüche und 43.169 Klagen erhoben.

Die Widerspruchsquote stieg damit von 1,8 auf 2,1 Prozent, während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent lag. Die Werte gelten als Schätzungen, da gegen einzelne Bescheide auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.

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