Karlsruhe, 29. Dezember 2025 (JPD) – Das Mordurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) gegen einen Mann wegen der Tötung und Vergewaltigung seiner Ehefrau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Dies geht aus einem Beschluss des 6. Strafsenats vom 11. Dezember 2025 hervor.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 13. März 2025 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, besonders schwerer Vergewaltigung sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung erheblich erschwert.

Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler im Mordurteil

Nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seiner Ehefrau, von der er getrennt lebte und die ihren Auszug aus dem gemeinsamen Haus vorbereitete, zunächst schwerste Kopfverletzungen zugefügt. Anschließend vergewaltigte er die Frau, die an den Folgen der Gewalteinwirkung verstarb. Das Tatgericht bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der niedrigen Beweggründe.

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf Grundlage der vom Angeklagten erhobenen Revisionsrügen. Dabei stellte der 6. Strafsenat fest, dass weder bei der Beweiswürdigung noch bei der rechtlichen Bewertung Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliegen. Die Revision blieb daher ohne Erfolg.

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtskräftig. Weitere Rechtsmittel stehen dem Angeklagten nicht mehr zur Verfügung.

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