Karlsruhe, 19. Dezember 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen mehrerer früherer Führungskräfte im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Skandal rechtskräftig bestätigt. Der 1. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 die Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts München II wegen Betrugs in zehntausenden Fällen. Damit sind die verhängten Bewährungsstrafen endgültig.

Bewährungsstrafen wegen Betrugs in zehntausenden Fällen

Das Landgericht München II hatte einen ehemaligen Abteilungsleiter der Dieselmotoren-Entwicklung sowie einen früheren Leiter der Antriebsentwicklung wegen Betrugs in insgesamt 94.924 tateinheitlichen Fällen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen waren beide maßgeblich an der Implementierung unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware beteiligt, die in zahlreichen Fahrzeugen ab 2009 in den USA und in Deutschland verkauft wurden.

Die Käufer gingen irrig davon aus, dass die Fahrzeuge den geltenden Zulassungsbestimmungen entsprachen, und zahlten den vollen Kaufpreis. Dadurch entstand ein Gesamtschaden von mehr als 2,3 Milliarden Euro, den die Angeklagten nach Auffassung des Gerichts zumindest billigend in Kauf nahmen. Betroffen waren Fahrzeuge der Marken A und V mit Dieselmotoren, die nach US-amerikanischem und europäischem Zulassungsrecht nicht zulässig waren.

Ein weiterer Angeklagter, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der A AG und Vorstandsmitglied der V AG, wurde wegen Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er spätestens ab Juli 2016 ernsthaft mit der Möglichkeit rechnete, dass auch weitere Motorvarianten mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Dennoch habe er trotz seiner Zuständigkeiten keine Maßnahmen ergriffen, um Fehlvorstellungen der Käufer zu korrigieren, obwohl diese weiterhin den vollen Kaufpreis entrichteten. Der hierdurch verursachte Schaden belief sich auf mehr als 41 Millionen Euro.

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf die gerügten materiell-rechtlichen Fehler, konnte jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten feststellen. Mit der Zurückweisung der Revisionen ist das Strafverfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.

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