
Hamm, 16. Dezember 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Hamm hat im Streit um das frühere Landesgartenschaugelände Aqua Magica in Bad Oeynhausen und Löhne eine Entscheidung mit gemischtem Ausgang getroffen. Der 18. Zivilsenat verurteilte die Stadt Löhne, den von ihr genutzten Teil eines Grundstücks zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Einen weitergehenden Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Fläche wies das Gericht hingegen zurück.
Gegenstand des Verfahrens war ein Grundstücksteil in Löhne, der derzeit als Parkplatz genutzt wird. Der Kläger hatte neben der Herausgabe auch die Entfernung der Bodenbefestigung sowie eine steinfreie Verfüllung des Bodens verlangt. Damit blieb er vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg.
Baulast hindert weitergehenden Wiederherstellungsanspruch
Zur Begründung des Herausgabeanspruchs stellte der Senat klar, dass sich die Stadt Löhne nicht auf eine übernommene Baulast berufen könne. Zwar hatten frühere Grundstückseigentümer öffentlich-rechtlich zugesagt, auf dem Gelände 500 Kfz-Stellplätze zugunsten des Aqua-Magica-Parks vorzuhalten. Diese Verpflichtung stehe dem zivilrechtlichen Herausgabeanspruch jedoch nicht entgegen.
Anders beurteilte das Gericht das Begehren auf Rückbau der Parkplatzfläche. Insoweit änderte der Senat das Urteil des Landgerichts Bielefeld ab, das dem Kläger zunächst auch die Wiederherstellung der Fläche zugesprochen hatte. Ein solcher Anspruch scheitere an der dauerhaften Einrede aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, da die Durchsetzung zu einem baurechtswidrigen Zustand führen würde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.