
Berlin, 15. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag eines Kulturbündnisses gegen die geplante Silvesterparty des Berliner Senats am Brandenburger Tor abgelehnt. Die 1. Kammer entschied, dass das Bündnis „Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin“ keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Stopp der Veranstaltung hat.
Gericht gibt Senatsveranstaltung Vorrang
Die Antragsteller wollten die Genehmigung der Silvesterfeier verhindern, nachdem sie selbst eine Versammlung von Menschenrechts- und Kulturorganisationen auf der Straße des 17. Juni angemeldet hatten. Das Gericht betonte jedoch, dass derzeit nicht absehbar sei, dass eine noch zu erteilende straßenrechtliche Genehmigung der Senatsveranstaltung die Rechte des Kulturbündnisses verletzen würde. Insbesondere für den stark frequentierten Bereich zwischen Brandenburger Tor und Yitzhak-Rabin-Straße bestehe wegen möglicher Gedränge, Panik und Verletzungsrisiken durch Pyrotechnik ein ernsthaftes Sicherheitsinteresse.
Das Gericht stellte zudem klar, dass der Grundsatz der Priorität des Erstanmelders in der Silvesternacht nicht uneingeschränkt gilt. Sicherheitsaspekte und der gemischte Charakter der geplanten Kundgebung, die Unterhaltungselemente wie Riesenrad, Feuerwerk und Versorgungsstände einschließt, seien in die Gesamtabwägung einzubeziehen. Ob die Veranstaltung des Kulturbündnisses angesichts dieser Elemente noch als klassische Versammlung zu qualifizieren ist, sei derzeit offen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Aktenzeichen: VG 1 L 755/25