Berlin, 10. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesregierung will gegen den gezielten Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung von Aufenthaltsrechten vorgehen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums. Ziel der Reform ist es, sogenannte „Scheinvaterschaften“ frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Bundesregierung plant strengere Kontrolle bei Vaterschaftsanerkennungen

Nach Regierungsangaben geht es um Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, ohne eine genetische oder sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind zu haben. Die Anerkennung soll in solchen Konstellationen allein dazu dienen, einen Aufenthaltstitel für Mutter oder Kind zu verschaffen. Künftig sollen Ausländerbehörden zustimmen müssen, wenn ein aufenthaltsrechtliches Gefälle zwischen den Eltern besteht – etwa wenn eine der beteiligten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat, die andere jedoch nicht. Dadurch sollen missbrauchsanfällige Fälle identifiziert und gegebenenfalls unterbunden werden.

Von der Zustimmungspflicht ausgenommen sind Konstellationen, in denen ein Missbrauch nach Ansicht der Regierung ausgeschlossen ist. Dazu zählt insbesondere eine bestätigte leibliche Vaterschaft, etwa durch einen Gentest. Laut Bundesinnenministerium sollen Prüfverfahren zügig abgeschlossen werden, um rechtmäßige Anerkennungen nicht zu verzögern und eine schnelle rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung sicherzustellen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf einen nachträglichen Kontrollmechanismus vor. Wird eine Zustimmung der Ausländerbehörde durch Täuschung, Bestechung, Drohung oder falsche Angaben erschlichen, soll sie zurückgenommen werden können – mit der Folge, dass auch die Vaterschaft rückwirkend entfällt. Zudem soll die Strafbarkeit missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen künftig ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.

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