Berlin, 10. Dezember 2025 (JPD) – Der Bundesrat befasst sich am 19. Dezember erneut mit dem Anliegen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hintergrund sind Beratungen der Fachausschüsse, die in dieser Frage bislang zu keinem einheitlichen Votum geführt haben. Während der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik die Forderung unterstützt, fand sie im Rechtsausschuss noch keine Mehrheit.

Forderung nach Verfassungsrang für die anwaltliche Unabhängigkeit

Die BRAK verweist darauf, dass der Zugang zu Rechtsschutz zwar verfassungsrechtlich gewährleistet sei, die freie und selbstverwaltete Anwaltschaft jedoch nur einfachgesetzlich in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt sei. Einfache Parlamentsmehrheiten könnten diese Ordnung verändern oder aufheben, warnt BRAK-Präsident Ulrich Wessels. Dadurch drohe ein System staatlich kontrollierter Rechtsberatung, das die rechtsstaatliche Kontrolle staatlichen Handelns aushöhlen könnte. Eine Verankerung wie bei der richterlichen Unabhängigkeit im Grundgesetz sei daher zwingend erforderlich.

Finanzielle Bedenken hält die BRAK für unbegründet. Schatzmeisterin Leonora Holling betont, dass durch die angestrebte Verfassungsregelung keine neuen Ansprüche auf staatliche Finanzierung anwaltlicher Leistungen entstünden. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe seien bereits aufgrund der Rechtsschutzgleichheit verfassungsrechtlich geboten und verursachten daher keine zusätzlichen Kosten. Die entsprechenden Hinweise im Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen seien lediglich klarstellend.

Welche Position der Bundesrat am 19. Dezember einnimmt, bleibt offen. Die BRAK kündigte an, die Debatte weiterhin konstruktiv zu begleiten.

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