Düsseldorf, 10. Dezember 2025 (JPD) – Nordrhein-Westfalen dringt gemeinsam mit Sachsen auf schärfere Regeln zur Vermögensabschöpfung in Deutschland. Das Landeskabinett verabschiedete am Dienstag einen Entschließungsantrag für den Bundesrat, der die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf verpflichtet. Ziel ist es, kriminelle Vermögenswerte leichter aufzuspüren, zu sichern und einzuziehen. Die Landesregierung sieht darin ein wichtiges Instrument gegen Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

NRW und Sachsen wollen Beweislastumkehr für Vermögen unklarer Herkunft

Bislang müssen Ermittlungsbehörden nachweisen, dass Luxusgüter wie Sportwagen oder Immobilien aus Straftaten stammen. Künftig sollen Verdächtige erklären müssen, wie sie ohne legale Einkünfte über erhebliche Vermögenswerte verfügen. Das Konzept einer Beweislastumkehr soll nach dem Willen der Länder geprüft werden. Dadurch würden die Befugnisse von Finanz-, Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden erweitert.

Finanzminister Marcus Optendrenk erklärte, die bestehenden Regelungen reichten nicht aus, wenn Personen ohne offizielle Einnahmen in großem Stil Vermögen anhäuften. Der Staat müsse dort ansetzen, wo Kriminelle wirtschaftlich am verwundbarsten seien. Innenminister Herbert Reul betonte, wirksame Vermögensabschöpfung sei entscheidend, um illegale Geldflüsse zu unterbrechen und Clans sowie terroristische Netzwerke zu treffen.

Schließung von Gesetzeslücken beim Hawala-Banking

Der Antrag zielt zudem darauf ab, das Untergrund-Zahlungssystem Hawala-Banking rechtlich strenger zu fassen. Dieses informelle Überweisungsverfahren wird regelmäßig genutzt, um staatliche Aufsicht zu umgehen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu erleichtern. Nach Angaben der Landesregierung drohen Täterinnen und Tätern derzeit lediglich Einziehungen der Provisionsgewinne, nicht aber der transferierten Gelder selbst. Das setze falsche Anreize und müsse korrigiert werden, so Justizminister Benjamin Limbach.

Verschärfte Sanktionen bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung

Schließlich soll auch die gesetzliche Regelung zum besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgeweitet werden. Bandenmäßige Taten sollen künftig unabhängig von der Steuerart als besonders schwer eingestuft werden. Nach Auffassung von NRW lässt sich auch Einkommen- oder Körperschaftsteuer gemeinschaftlich hinterziehen und sei entsprechend konsequent zu ahnden.

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