
Berlin, 5. Dezember 2025 (JPD) – Der Deutsche Bundestag hat heute das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhöhen und die Reserve zu stärken. Das neue Gesetz tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft.
Neuer Wehrdienst soll Bundeswehr personell stärken
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius betonte, dass der modernisierte Wehrdienst auf Freiwilligkeit basiere und junge Frauen sowie Männer gezielt für eine militärische Ausbildung gewonnen werden sollen. Bereits im Sommer 2025 wurden Ausbildungsstrukturen angepasst, neue Inhalte wie Drohnensteuerung integriert und ein sechswöchiger Orientierungsdienst in den vier Teilstreitkräften angeboten. Nach Abschluss des Wehrdienstes treten die Teilnehmenden in die Reserve ein, um die aktive Truppe zu ergänzen und die nationale Verteidigungsfähigkeit zu sichern.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung einer modernen Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Dazu gehört ein Online-Fragebogen für alle 18-jährigen männlichen Staatsbürger, der auch von Frauen und Personen anderer Geschlechter freiwillig ausgefüllt werden kann. Ziel ist es, im Ernstfall die Einsatzbereitschaft potenzieller Wehrpflichtiger zu ermitteln. Die ärztliche Musterung, die die Wehrdienstfähigkeit und persönliche Eignung prüft, soll ab Mitte 2027 flächendeckend erfolgen. Dafür sind bundesweit 24 Musterungszentren vorgesehen.
Darüber hinaus legt das Gesetz erstmals konkrete Aufwuchszahlen für den Personalstand der Bundeswehr bis 2035 fest. Sowohl aktive Soldatinnen und Soldaten als auch Reservistinnen und Reservisten sind davon betroffen. Halbjährliche Berichte an den Bundestag sollen die Einhaltung dieser Korridore kontrollieren. Bei Abweichungen oder veränderten sicherheitspolitischen Anforderungen können zusätzliche gesetzliche Maßnahmen beschlossen werden.
Pistorius hob hervor, dass der freiwillige Wehrdienst gleichberechtigt zu zivilen Diensten wie dem Bundesfreiwilligendienst oder dem Freiwilligen Sozialen Jahr steht. Freiwillige erhalten je nach Dauer der Verpflichtung eine angemessene Vergütung von rund 2.600 Euro brutto für sechs Monate und Zugang zu nicht-monetären Fortbildungsangeboten wie Sprachkursen oder Technologie-Training.
Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 19. Dezember 2025 beraten. Nach Zustimmung durch die Länder kann das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten.