München, 3. Dezember 2025 (JPD) – Die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Bayern ist im Jahr 2024 leicht gesunken. Nach Angaben der Strafverfolgungsstatistik des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden 110.691 Personen rechtskräftig verurteilt, rund 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Einen zentralen Einfluss auf den Rückgang hat die teilweise Legalisierung von Cannabis, die seit April 2024 bestimmte Besitzmengen straffrei stellt und zu einem deutlichen Rückgang einschlägiger Verurteilungen führte.

Rückgang bei Rauschgiftdelikten, Anstieg bei Gewalt- und Sexualstraftaten

Die Statistik bildet alle im Jahr 2024 abgeschlossenen Strafverfahren vor bayerischen Gerichten ab. Während die Gesamtzahl der Verurteilungen sank, verzeichneten einzelne Deliktsbereiche deutliche Zuwächse. So nahm die Zahl jugendlicher Gewalttäter deutlich zu. Insgesamt 931 Jugendliche wurden wegen Gewaltkriminalität verurteilt, ein Plus von 21,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei gefährlicher Körperverletzung stieg die Zahl der Verurteilungen spürbar.

Im Bereich der Sexualdelikte setzte sich der seit mehreren Jahren beobachtete Trend fort. Die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg um 9,7 Prozent. Beim Besitz und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wurden 871 Verurteilungen registriert, was einem Zuwachs von 11,1 Prozent entspricht. Ebenfalls gestiegen sind die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern.

Einen hohen Anteil an den gesamten Verurteilungen machten erneut Verkehrsdelikte aus. Mehr als ein Viertel aller Verurteilten wurde wegen Straftaten im Straßenverkehr bestraft. Die Zahl der Verurteilungen sank in diesem Bereich jedoch gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent.

Ausländeranteil erneut höher – Reformforderungen beim Cyber- und Staatsschutzrecht

Der Anteil nichtdeutscher Verurteilter betrug 49,3 Prozent und lag damit erneut über dem Vorjahreswert. Besonders hoch war der Anteil ausländischer Täter bei der Schleuserkriminalität. Ohne die spezifischen Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften lag der Anteil nichtdeutscher Verurteilter an allen Verurteilungen bei 47,4 Prozent.

Bei Cyberstraftaten im engeren Sinne wurden lediglich elf Personen verurteilt. Die Zahlen seien, so die Einschätzung des bayerischen Justizministeriums, auch deshalb niedrig, weil in der Statistik nur das schwerste verwirklichte Delikt erfasst wird, etwa wenn Cyberangriffe zur Begehung von Betrugstaten genutzt wurden. Die Landesjustiz fordert daher höhere Strafrahmen und eine Anpassung an analoge Deliktstrukturen sowie eine gesonderte Regelung für Angriffe auf kritische Infrastrukturen.

Im Bereich des Staatsschutzes gab es im Jahr 2024 keine Verurteilungen. Angesichts hybrider Bedrohungslagen, darunter Spionage oder Desinformation, sieht das Justizministerium Reformbedarf und verweist auf entsprechende Vorschläge in der Justizministerkonferenz.

Gewalt gegen Frauen und digitale Gefahren im Fokus

Bei Stalking stiegen die Verurteilungen um 7,9 Prozent. Die Staatsregierung verweist in diesem Zusammenhang auf verschärfte strafrechtliche Vorgaben und gesetzgeberische Initiativen, die insbesondere den Schutz vor digitalen Tatmitteln wie Deepfake-Technologien verbessern sollen. Im Juli 2025 wurde im Bundesrat ein entsprechender Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Straftatbestands in § 201b StGB beschlossen.

Trotz der rückläufigen Gesamtzahl an Verurteilungen sieht das Justizministerium die Strafverfolgung in Bayern gut aufgestellt. Personelle Verstärkungen bei den Staatsanwaltschaften sollen die Bearbeitung komplexer Verfahren weiter unterstützen.

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