
Leipzig, 1. Dezember 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Bundeswehrsoldaten wegen dreifachen Mordes und fahrlässiger Tötung bestätigt. Der 6. Strafsenat wies die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden zurück. Damit ist die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe rechtskräftig, ebenso die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
BGH bestätigt Mordurteil nach tödlichen Schüssen in Rotenburg (Wümme)
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Menschen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern, überraschte die Opfer und schoss mehrfach auf sie. Drei Taten wurden als Mord gewertet; das Gericht sah jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Tötung eines Kleinkindes wertete das Landgericht als fahrlässige Tötung, da der Angeklagte das Kind beim Schusswaffengebrauch gegen dessen Mutter nicht wahrgenommen hatte.
Der BGH prüfte das Verdener Urteil in vollem Umfang anhand der Sachrüge, konnte jedoch keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten feststellen. Damit bleibt das Urteil vom 28. Februar 2025 – einschließlich der lebenslangen Freiheitsstrafe – bestehen.
(BGH, Beschluss vom 26.11.2025, Az. 6 StR 393/25; LG Verden, Az. 1 Ks 13921/24 [107/24])