Berlin, 1. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die strafrechtliche Vermögensabschöpfung veröffentlicht. Ziel ist es, die Einziehung von Vermögenswerten, die durch Straftaten erlangt oder zur Begehung von Straftaten verwendet wurden, zu vereinfachen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Der Entwurf sieht unter anderem die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen auf Landesebene vor.

Zentrale Stellen sollen grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken

Die neue EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung zentraler Stellen, die Taterträge effektiv aufspüren, verwalten und gegebenenfalls einziehen. Deutschland verfügt bereits über ein breites Spektrum an Einziehungsmaßnahmen, doch sollen die Aufgaben künftig zentralisiert und auf Landesebene einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt bleibt für die polizeilichen Aufgaben als zentrale Vermögensabschöpfungsstelle zuständig. Die neuen Regelungen sollen die Effizienz bei der Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte steigern und die Kooperation zwischen Behörden anderer EU-Staaten erleichtern.

Der Gesetzentwurf wird den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt; die Frist endet am 16. Januar 2025. Parallel arbeitet das BMJV auf Grundlage des Koalitionsvertrags an grundlegenden Verbesserungen der deutschen Vermögensabschöpfung, die durch diesen Entwurf nicht vorweggenommen werden. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs soll die fristgerechte Umsetzung der europäischen Richtlinie bis zum 23. November 2026 sichergestellt werden.

Der Entwurf ist auf der Website des BMJV veröffentlicht und bietet interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Kommentierung. Stellungnahmen der Verbände werden dort ebenfalls veröffentlicht.

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