
Karlsruhe, 14. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil gegen einen Autofahrer bestätigt, der 2015 bei einem Hoffest im Taunus eine Besucherin überfahren und getötet hatte. Der 4. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten und erklärte das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Februar 2024 für rechtskräftig. Damit bleibt die Verurteilung wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung bestehen.
Das Landgericht hatte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt angerechnet. Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zu der Tat, als der Angeklagte das Gelände eines Hoffests verlassen wollte. Auf einem Zebrastreifen standen ein Paar, das ein Taxi heranwinken wollte. Der Mann im Fahrzeug reagierte verärgert darauf, dass die beiden den Weg nicht freigaben, und entschied sich, trotz Ausweichmöglichkeiten direkt auf sie zuzufahren.
BGH bestätigt Mordurteil im Taunus-Fall
Der Wagen erfasste zunächst den Mann, der verletzt wurde und zur Seite stürzte. Die Begleiterin wurde auf die Motorhaube geladen, fiel kurz darauf vor den Wagen und geriet unter das Fahrzeug. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die tödlichen Verletzungen zumindest billigend in Kauf nahm und seine Fahrt aus rechthaberischem Motiv über mehrere hundert Meter fortsetzte, während die Frau mitgeschleift wurde und verstarb.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen und stellte daneben eine gefährliche Körperverletzung zulasten des überlebenden Mannes fest. Der BGH sah weder in verfahrensrechtlicher Hinsicht noch bei der materiellen Würdigung Rechtsfehler zulasten des Angeklagten. Die Entscheidung ist damit endgültig.