Berlin, 14. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines früheren Managers des Rappers „Bushido“ gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten nach einem rund dreieinhalb Jahre dauernden Verfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in dreizehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 900 Euro verurteilt. Weitere Vorwürfe, darunter versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung, wurden abgewiesen.

Der Angeklagte, der von 2004 bis 2018 als Manager des Rappers tätig war, hatte vertrauliche Gespräche zwischen Oktober 2017 und November 2018 heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Das Landgericht wertete dies als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft entfällt, da die Haftzeit auf die Geldstrafe angerechnet wird.

BGH bestätigt Urteil gegen Bushido-Manager

Der 5. Strafsenat des BGH stellte klar, dass die Überprüfung der Revision keinen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten ergab. Die Geldstrafe bleibt damit rechtskräftig bestehen. Die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Entschädigung für die Untersuchungshaft wurde aufgehoben, da die Haftzeit die festgesetzte Geldstrafe vollständig deckt.

Das Urteil des Landgerichts Berlin I war am 5. Februar 2024 ergangen und bildet nach rund 114 Sitzungstagen das Ende eines langjährigen Verfahrens gegen den früheren Manager.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner