Schleswig, 11. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2022 als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die 12. Kammer sieht in der damaligen Landesbesoldung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation.

Verwaltungsgericht Schleswig sieht Mindestabstandsgebot verletzt

Nach Auffassung der Kammer unterschritt die Besoldung 2022 den gebotenen Abstand von mindestens 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau und erfüllte damit nicht die vom Grundgesetz geforderte amtsangemessene Bezahlung. In der mündlichen Verhandlung waren 16 Musterverfahren aus den Besoldungsgruppen A6 bis A16 sowie R1 bis R5 verhandelt worden. Insgesamt sind derzeit über 300 Klagen gegen die damalige Besoldung anhängig.

Die Kläger machten geltend, dass die Besoldung ihre verfassungsrechtlichen Ansprüche verletze, da die Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten und der allgemeinen Löhne deutlich stärker gestiegen sei als die der Beamten und Richter. Dem schloss sich das Verwaltungsgericht im Wesentlichen an und verwies auf eine strukturelle Schieflage im Besoldungsgefüge.

Richter kritisieren strukturelle Einebnung der Besoldungsgruppen

Zudem beanstandete das Gericht die im Jahr 2022 eingeführten „Familienergänzungszuschläge“ für die Besoldungsgruppen A6 bis A9. Diese hätten die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen unzulässig verringert und damit das Leistungsprinzip verletzt. Durch diese Einebnung sei das Besoldungssystem des Landes in seiner Struktur beeinträchtigt.

Mit dem Beschluss setzte die Kammer die anhängigen Verfahren aus und legte die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung 2022 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar; eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 12 A 21/23 u. a. geführt.

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