Magdeburg, 6. Oktober 2025 (JPD) – Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg bleibt vor der 1. großen Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Magdeburg. Eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt wurde nach Prüfung abgelehnt, wie aus einem Schreiben Anfang Oktober hervorgeht.

Verfahren zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg startet vor Landgericht

Nach derzeitigem Stand wird das Landgericht frühestens am 13. Oktober 2025 über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Dabei werden auch eingegangene Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten berücksichtigt. Bei einer Eröffnungsentscheidung wird der Vorsitzende die Termine für die Hauptverhandlung verbindlich festlegen. Die Verteidiger haben mögliche Verhandlungstermine ab dem 22. Oktober 2025 abgestimmt, ein tatsächlicher Beginn des Prozesses an diesem Datum ist jedoch nicht automatisch gegeben.

Sobald die Termine für die Hauptverhandlung feststehen, wird die Öffentlichkeit über die Teilnahmebedingungen informiert, und die Presse erhält Details zur Akkreditierung. Das Verfahren richtet sich gegen einen 50-jährigen saudi-arabischen Arzt, gegen den bereits am 19. August 2025 Anklage wegen des Anschlags vom 20. Dezember 2024 erhoben wurde. Einzelheiten zur Anklage sind in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt vom 19. August 2025 nachzulesen.

Mit Beschluss vom 16. September 2025 hatte die 1. Strafkammer das Verfahren zunächst dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Prüfung einer Übernahme vorgelegt. Anfang Oktober entschied dieser, das Verfahren nicht zu übernehmen, wodurch die Zuständigkeit des Landgerichts Magdeburg bestehen bleibt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner