
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 84-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie weiterer Delikte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er im März 2024 einen schweren Verkehrsunfall in Berlin verursachte, bei dem eine belgische Touristin und ihr vierjähriges Kind starben. Der Angeklagte erlitt vor dem Unfall einen Herzanfall, war jedoch laut Gericht bereits zuvor wegen seiner bekannten Herzerkrankung nicht mehr fahrtauglich. Der Schuldspruch gründet auf dem Vorwurf, trotz erheblicher Gesundheitsrisiken ein Fahrzeug geführt zu haben.
Ein erweitertes Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin hat heute im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall in Berlin-Mitte den heute 84-jährigen Autofahrer der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen, des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Gerichts habe der Angeklagte am 9. März 2024 auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte mit seinem Fahrzeug einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Bei dem Unfall sind eine belgische Touristin und ihr vierjähriges Kind zu Tode gekommen sowie mehrere Personen verletzt worden. Das Gericht ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt des Zusammenstoßes nicht mehr schuldfähig gewesen sei. Der Angeklagte leide bereits seit längerer Zeit an einer Herzerkrankung. Diese habe dazu geführt, dass der Angeklagte kurz vor dem Unfall einen Herzanfall erlitten habe und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe. Als der Angeklagte die Frau und ihr Kind gesehen habe, habe er noch versucht, gegenzulenken. Dies sei ihm aber nicht rechtzeitig gelungen. Die Frau und das Kind seien von dem Fahrzeug erfasst und so schwer verletzt worden, dass sie kurz darauf an den Folgen des Unfalls verstorben seien.
Der eigentliche Schuldvorwurf bestehe darin, so die Vorsitzende in ihrer heutigen mündlichen Urteilsbegründung, dass der Angeklagte in sein Fahrzeug gestiegen sei, obwohl er gewusst habe, dass er an einer Erkrankung leide, die jederzeit zu körperlichen Ausfallerscheinungen führen könne. Dies habe zum Tod von zwei Menschen geführt. Aus diesem Grund hat das Gericht den Angeklagten für schuldig befunden. Der Angeklagte habe zwei Menschen getötet und eine ganze Familie zerstört. Der Vater des getöteten Kindes sei seit der Tat nicht mehr arbeitsfähig und müsse sein Leben lang mit den Folgen der Tat leben. Mit dieser Begründung hat das Gericht gegen den Angeklagten – trotz seines hohen Alters – eine Freiheitsstrafe verhängt.
Der Vater des getöteten Kindes sowie die Schwester der getöteten Frau hatten sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Sie hatten sich in der Hauptverhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Verletzter der Tat war ebenfalls als Nebenkläger beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung beantragt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Vertreter der Nebenkläger hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Der weitere Nebenkläger hat keinen Antrag gestellt.
Die Sache wurde vor einem sogenannten erweiterten Schöffengericht, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen, verhandelt.
Das Urteil gegen die Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angefochten werden.
Az.: 212 Ls 1/25
Amtsgericht Tiergarten, 27.06.2025