
Mit einem feierlichen Festakt im Zentraljustizgebäude in Bamberg, dem Sitz des 1. und 2. Straf- und Bußgeldsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), wurde am Montag, dem 2. Juni 2025, das 400-jährige Jubiläum des BayObLG begangen. Diese Veranstaltung bildete die dritte und zugleich abschließende Feierlichkeit im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen: Bereits am 29. April 2025 fanden am Stammsitz des BayObLG in München ein Staatsempfang und am 19. Mai 2025 in Nürnberg, dem Sitz zweier Außensenate des BayObLG, eine Feierstunde statt. So markierte der Festakt in Bamberg den würdigen Abschluss der offiziellen Feierlichkeiten zum vierhundertjährigen Bestehen des BayObLG.
Die Präsidentin des BayObLG Dr. Andrea Schmidt begrüßte zu dieser Feierlichkeit die rund 70 geladenen Gäste in der Historischen Bibliothek des Zentraljustizgebäudes in Bamberg und zeichnete dabei die 400-jährige Geschichte des BayObLG, dem ältesten Gericht Bayerns und eines der ältesten Obergerichte in der Bundesrepublik Deutschland, nach. Sie spannte in Ihrer Begrüßungsrede auch den Bogen zur Gegenwart und hob hervor, dass die Region Franken als Gerichtsstandort durch die Platzierung zweier Außensenate des BayObLG in Bamberg zum 1. Februar 2019 eine gewichtige Aufwertung erfahren habe. „Neben der Zuständigkeit für Revisionsverfahren aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg kommt den zwei Bamberger Außensenaten mit ihrer bayernweiten Zuständigkeit für Bußgeldsachen, insbesondere betreffend Verstöße im Straßenverkehr, eine ganz besonders wichtige Aufgabe zu“, so die Präsidentin des BayObLG Dr. Schmidt. Ausdrücklich dankte Frau Dr. Schmidt sämtlichen Mitarbeitern der Außensenate des BayObLG in Bamberg.
An die Mitglieder der beiden Straf- und Bußgeldsenate unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Titze und Spintler gerichtet führte sie aus: „Ihre Rechtsprechung, Ihr Engagement, Ihre Kompetenz prägen den Standort und auch das gesamte Gericht. Hierfür meinen herzlichen Dank!“
Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Dr. Winfried Brechmann überbrachte die Grüße des leider verhinderten Staatsministers Georg Eisenreich. Dr. Brechmann stellte sein Grußwort unter die Überschrift „Aller guten Dinge sind drei“: Damit spielte er auf die dritte Feierlichkeit an, die am 2. Juni 2025 in Bamberg im Rahmen des Jubiläums des BayObLG stattfand.
Außerdem erinnerte er hiermit daran, dass das Gericht im Lauf seiner 400-jährigen Geschichte bereits dreimal aufgelöst und wiedererrichtet wurde und heute mit einem Stammsitz in München und jeweils zwei Außensenaten in Nürnberg und Bamberg an drei Gerichtsstandorten vertreten ist. Darüber hinaus wies Dr. Brechmann auf die aktuellen großen Herausforderungen hin, denen sich die Justiz gegenübersieht. Als Beispiele nannte er das Phänomen der sogenannten Massenverfahren, wie das am BayObLG laufende „Wirecard-Verfahren“, sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von Verfahren. Abschließend betonte er, dass die Demokratie und der Rechtsstaat in jüngerer Zeit – nicht nur in Deutschland – zunehmend unter Druck geraten seien. „Die Verteidigung des Rechtsstaats gelingt nicht allein durch die Schaffung neuer Gesetze. Es ist vielmehr die zentrale Aufgabe der Justiz, den Rechtsstaat durch die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts zu sichern. Diese verantwortungsvolle Aufgabe bewältigt das BayObLG durch den unermüdlichen Einsatz sämtlicher Mitarbeiter und durch deren vorbildliche Arbeit auf höchstem Niveau“, so der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Herr Dr. Brechmann. Für diesen Einsatz dankte Dr. Brechmann ausdrücklich und wünschte dem BayObLG für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.
Der Oberbürgermeister von Bamberg Andreas Starke verwies in seinem Grußwort darauf, dass das Recht im Bamberg seit jeher eine wichtige Rolle gespielt habe. Exemplarisch nahm er auf das historische Bamberger Stadtrecht, die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung von 1507 (Bambergensis) und die Bamberger Verfassung von 1919 Bezug. Besonders die Letztere zeichne die Stadt Bamberg als einen „Ort der Demokratie“ aus. Mit Lorenz Krapp, der ab dem Jahr 1945 Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg war, und Thomas Dehler, der von 1947 bis 1949 Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg und von 1949 bis 1953 Bundesjustizminister war, benannte er zwei herausragende Bamberger Juristen, die – neben vielen anderen – durch ihr Werk und Wirken für die demokratische Rechtstradition der Stadt Bamberg und des Justizstandorts Bamberg stehen. Er beglückwünschte „den Jubilar“ und überreichte der Präsidentin des BayObLG Dr. Schmidt zu ihrer großen Freude als Geschenk eine Urkunde, die neben den Glückwünschen der Stadt Bamberg das Alte Rathaus zeigt.
Den anschließenden Festvortrag hielt der Historiker und Heimatpfleger des Bezirks Oberfranken Hon.-Prof. Dr. Günter Dippold. Einleitend stellte er die Frage, was wohl der bekannte Bamberger Jurist und bekennende Franke Thomas Dehler zu dem Jubiläum des BayObLG gesagt hätte. Unter diesem Aspekt betrachtete er in seinem kurzweiligen, fundierten und humorvollen Vortrag die Entwicklung der Gerichtsbarkeit in Franken und Altbayern bis hin zur heutigen Justizstruktur im Freistaat Bayern. Dabei arbeitete er heraus, dass das BayObLG neben dem 1625 in Altbayern gegründeten Revisorium und dem späteren Oberappellationsgericht streng genommen drei weitere Vorgänger gehabt habe, nämlich drei „Oberste Justizstellen“ mit den Sitzen in München, Ulm und Bamberg. Die im fränkischen Bamberg im Jahr 1803 gegründete „Oberste Justizstelle“ sei im Jahr 1809 im neu gegründeten Oberappellationsgericht, dem heutigen BayObLG, aufgegangen. Mit einem deutlichen Augenzwinkern empfahl er deshalb, neben dem Jahr 1625 auch das Jahr 1803 in den Festkalender der Justiz aufzunehmen und schon im Jahr 2028 an gleicher Stelle eine 225-Jahr-Feier abzuhalten. Zurückkommend auf seine eingangs gestellte Frage attestierte Hon.-Prof. Dr. Dippold als Resümee, dass Thomas Dehler sehr zufrieden damit gewesen wäre, dass das BayObLG mit dem Standort Bamberg zu einer seiner Wurzeln zurückgekehrt ist.
Feierlich umrahmt wurden die Redebeiträge durch die beeindruckenden musikalischen Einlagen mit Piano, Gesang und Violine von Ralitsa Bogdanova und Prof. Miku Neubert.
Nach dem Festvortrag waren alle Gäste zu spannenden und anregenden Gesprächen, Diskussionen und Begegnungen eingeladen, mit denen der Festakt in entspannter Atmosphäre seinen Ausklang fand.
Zum Hintergrund:
Das BayObLG blickt auf eine 400-jährige Geschichte zurück. Kurfürst Maximilian I. erließ als bayerischer Landesherr am 17. April 1625 ein Dekret, das allgemein als Geburtsstunde des Gerichts angesehen wird. Ursprünglich als „Revisorium“, später als „Oberappellationsgericht“ bezeichnet, trägt es seinen jetzigen Namen seit dem Jahr 1879. Das BayObLG blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Dreimal wurde es aufgelöst und dreimal wiedererrichtet, zuletzt im Jahr 2018. Im Aufbau der ordentlichen Gerichte steht das BayObLG teilweise neben dem Bundesgerichtshof, teilweise nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr. Seine Zuständigkeiten liegen im Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten recht sowie Berufsrecht. Im Zuge der jüngsten Wiedererrichtung hat das Gericht neben seinem Stammsitz in München jeweils zwei Außensenate in Bamberg und Nürnberg erhalten. Die Bamberger Außensenate sind als Strafsenate für Revisionsverfahren aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg und als Bußgeldsenate bayernweit für Rechtsbeschwerden auf dem Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Straßenverkehrsrecht, zuständig.
BayObLG Bamberg, 05.06.2025