1. Allgemeiner Überblick
Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 980 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 9,6 % gegenüber dem Jahr 2021. Die Zahl der Erledigungen sank um 7,9 % auf 975 (Vorjahr: 1 059). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben (589 gegenüber 584 im Vorjahr).
Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:
Jahr | Eingänge | Erledigungen | Anhängig am Jahresende |
---|---|---|---|
2018 | 1344 | 1441 | 685 |
2019 | 1251 | 1300 | 636 |
2020 | 1160 | 1237 | 559 |
2021 | 1084 | 1059 | 584 |
2022 | 980 | 975 | 589 |
2. Verfahrensdauer in Revisions-und Beschwerdeverfahren
Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, nahezu gleich geblieben: sie betrug durchschnittlich 12 Monate und 4 Tage gegenüber 11 Monaten und 29 Tagen im Jahr 2021. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 14 Monaten und 26 Tagen leicht gestiegen.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:
Jahr | Verfahrensdauern (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt) |
---|---|
2018 | 14 Monate 16 Tage |
2019 | 15 Monate 13 Tage |
2020 | 15 Monate 3 Tage |
2021 | 13 Monate 11 Tage |
2022 | 14 Monate 26 Tage |
Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 13 Tagen (2021: 4 Monate und 25 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 45,16 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht – und 65,90 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.
3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben
In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2022 23 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (2021: 37) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 13 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren 10 Anträge mehr als im Jahr 2021 (3).
Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 4, im Schienenwegerecht 4, im Energieleitungsausbaurecht 12 Klagen und im Wasserstraßenrecht ist 1 Klage eingegangen. In Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind 2 Klagen anhängig geworden.
Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug – wie im Vorjahr – 12 Monate und 18 Tage.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:
Jahr | Verfahrensdauern (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind) |
---|---|
2018 | 12 Monate 23 Tage |
2019 | 10 Monate 23 Tage |
2020 | 9 Monate 16 Tage |
2021 | 12 Monate 18 Tage |
2022 | 12 Monate 18 Tage |
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 9. März 2023