Reform stärkt Amtsgerichte – Streitwertgrenze für Zivilverfahren steigt
Die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Zivilverfahren ist zum 1. Januar 2026 auf Streitwerte bis 10.000 Euro erweitert worden. Bürgerinnen und Bürger profitieren von kürzeren Wegen, entlasteten Landgerichten und mehr bürgernaher Justiz.