Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit externer Gastronomie ausrichten
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Wiesbaden die Silvesterfeier im Kurhaus selbst ausrichten und die Gastronomie an Dritte vergeben darf. Eine vertragliche Ausnahme für eigene Veranstaltungen der Stadt steht dem exklusiven Versorgungsrecht des bisherigen Betreibers entgegen.