Berufungsfrist darf Dringlichkeit in Eilverfahren nicht untergraben
Das OLG Frankfurt entscheidet, dass die vollständige Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist in unterdurchschnittlich komplexen Eilverfahren die Dringlichkeit widerlegen kann. Berufungen müssen zeitnah begründet werden, um den besonderen Nachdruck eines Eilverfahrens zu wahren.