Gießener Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen für DGB-Kundgebungen gegen AfD-Treffen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat versammlungsrechtliche Auflagen der Stadt gegenüber dem DGB Hessen/Thüringen weitgehend bestätigt. Die Verlegung der Kundgebungsflächen sei aus Sicherheitsgründen zulässig, während Lautstärke- und Rettungsdienstauflagen teilweise aufgehoben wurden.