Landwirt von IHK-Beiträgen für Photovoltaikanlagen befreit
Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Landwirt aus der Eifel keine IHK-Beiträge für seine Photovoltaikanlagen zahlen muss. Zwar gilt der Betrieb der Anlagen als Gewerbe, die gesetzliche Beitragsprivilegierung für Landwirte befreit den Kläger jedoch von der Zahlungspflicht.