
Wiesbaden, 2. Dezember 2025 (JPD) – Die Kommunen in Deutschland haben Ende 2024 deutlich höhere Schulden als zu Jahresbeginn ausgewiesen. Nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stieg die integrierte kommunale Verschuldung um 6,3 Prozent auf insgesamt 343,8 Milliarden Euro. Das entspricht 4 448 Euro pro Einwohner. Im Jahr zuvor hatte der Anstieg lediglich 3,0 Prozent betragen.
Integrierte Verschuldung legt deutlich zu
Die Berechnung umfasst neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Verbindlichkeiten von Extrahaushalten sowie kommunalen Unternehmen und Beteiligungen. Verantwortlich für den Anstieg ist vor allem die kräftige Schuldenausweitung in Kern- und Extrahaushalten, die um 10,9 beziehungsweise 9,5 Prozent zunahmen und 2024 ein Rekorddefizit verzeichneten. Die Schulden kommunaler Fonds, Einrichtungen und Unternehmen stiegen um 2,4 Prozent.
Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung wiesen zum Jahresende 2024 die Kommunen in Hessen mit 6 291 Euro auf. Sie verdrängten damit das Saarland, das trotz 6 100 Euro Schulden je Einwohner nur einen moderaten Zuwachs von 1,4 Prozent verzeichnete. Hintergrund ist die fortgesetzte Entlastung der saarländischen Kommunen durch die Übernahme von Kassenkrediten im Rahmen des Saarlandpakts.
Deutliche Unterschiede zwischen den Ländern
Am stärksten erhöhte sich die integrierte kommunale Verschuldung in Nordrhein-Westfalen, wo die Schulden um 9,9 Prozent zunahmen. Schleswig-Holstein und Bayern folgten mit Zuwächsen von 8,9 und 8,0 Prozent. Trotz dieser Dynamik lag die Pro-Kopf-Verschuldung in beiden Ländern mit 3 718 beziehungsweise 3 453 Euro unter dem Bundesdurchschnitt.
Einen gegenläufigen Trend verzeichnete Rheinland-Pfalz. Dort sanken die integrierten Schulden um 10,2 Prozent. Grund ist ein Landesprogramm, das Kommunen die Übernahme von Liquiditätskrediten ermöglicht. Durch diese Entlastung liegt die Pro-Kopf-Verschuldung mit 4 253 Euro ebenfalls unter dem Mittelwert aller Länder. Die geringsten Schulden pro Einwohner haben Brandenburg mit 2 587 Euro und Sachsen mit 3 148 Euro.