
Wiesbaden, 17. Dezember 2025 (JPD) – Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst ist zum Jahresbeginn 2025 erneut leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, bezogen am 1. Januar 2025 insgesamt 1.418.800 ehemalige Beamtinnen, Beamte sowie Berufssoldatinnen und -soldaten Leistungen nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Das entsprach einem Zuwachs von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich erhielten 382.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen, was einem Anstieg von 0,5 Prozent entsprach.
Das durchschnittliche monatliche Ruhegehalt belief sich im Januar 2025 auf 3.416 Euro brutto. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Anstieg um 5,4 Prozent. Im Zehnjahresvergleich zeigt sich ein kontinuierlicher Zuwachs: 2015 lag das durchschnittliche Ruhegehalt noch bei 2.730 Euro, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 2,3 Prozent entspricht. Die öffentlichen Ausgaben für Pensionen erreichten im Jahr 2024 ein Volumen von 56,9 Milliarden Euro, hinzu kamen 9,0 Milliarden Euro für die Hinterbliebenenversorgung. Insgesamt entsprachen die Versorgungsausgaben damit – wie bereits im Vorjahr – rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Schuldienst prägt die Pensionsentwicklung weiterhin
Unterschiedlich entwickelte sich die Zahl der Versorgungsempfänger in den einzelnen staatlichen Ebenen. Während im Bundesbereich ein Rückgang um 0,7 Prozent verzeichnet wurde, nahm die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre im Landesbereich um 1,4 Prozent und im kommunalen Bereich um 3,0 Prozent zu. Den größten Anteil stellen weiterhin ehemalige Lehrkräfte im Landesdienst. Mit 466.700 Personen entfiel knapp ein Drittel aller Pensionärinnen und Pensionäre auf den Schuldienst.
Die langfristige Entwicklung zeigt, dass der starke Anstieg der Pensionärszahlen zwischen 2000 und 2020 vor allem auf die Ruhestandswelle von Lehrkräften zurückzuführen war, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt worden waren. Im Schuldienst des Landesbereichs hatte sich die Zahl der Versorgungsempfänger in diesem Zeitraum nahezu verdreifacht. Inzwischen hat sich diese Entwicklung deutlich abgeschwächt: Im Jahr 2024 wurden dort nur noch 14.400 Neupensionierungen registriert – der niedrigste Wert seit 2003.
Altersgrenze häufigster Grund für den Ruhestand
Insgesamt traten im Jahr 2024 rund 55.900 Beamtinnen, Beamte und Soldaten neu in den Ruhestand ein. Nach Angaben von Destatis erfolgten 38 Prozent der Pensionierungen wegen des Erreichens der jeweiligen Altersgrenze. Das durchschnittliche Ruhestandsalter lag dabei bei 66,1 Jahren für die gesetzliche Regelaltersgrenze und bei 60,8 Jahren für besondere Altersgrenzen, etwa im Vollzugsdienst oder bei Berufssoldatinnen und -soldaten.
Ein erheblicher Anteil der Neupensionierten schied vorzeitig aus dem Dienst aus. Rund 41 Prozent nutzten eine Antragsaltersgrenze, etwa wegen Schwerbehinderung, langer Dienstzeit oder unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen. Weitere 17 Prozent wurden aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die verbleibenden Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.