Wer Volljurist:in werden möchte, muss ein Referendariat durchlaufen. Die Stationen bei Gericht, in Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien und der Verwaltung bereiten auf die Praxis vor. Ab Januar 2023 geht das in Hamburg auch in Teilzeit. Gleichzeitig verbessert Hamburg die finanzielle Situation von Referendar:innen mit minderjährigen Kindern. Nach den entsprechenden Beschlüssen im Senat muss nun die Bürgerschaft entscheiden.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir wollen auch im Rechtsreferendariat eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen. Wer Kinder oder Angehörige betreut, kann hier künftig auch in Teilzeit gehen. Wir wollen damit verhindern, dass diejenigen, die in so besonderer Weise Verantwortung für andere übernehmen, ihre eigene Gesundheit riskieren oder erst gar nicht ins Referendariat gehen. Auch Menschen mit Schwerbehinderung können bei Bedarf das Referendariat in Teilzeit machen. Mit dem neuen Kinderbetreuungszuschlag stellen wir Referendar:innen mit Kindern deutlich besser.“

Um das Rechtsreferendariat auch in Teilzeit zu ermöglichen, war 2021 das Deutsche Richtergesetz geändert worden. Es muss bundesweit ab 2023 umgesetzt werden. Die Teilzeitmöglichkeit trägt der Tatsache Rechnung, dass auch juristische Berufe heute vielfach in Teilzeit ausgeübt werden können. Mit der geplanten Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes wird diese Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun für Hamburg umgesetzt.

Bisher galt für das Referendariat eine Dauer von zwei Jahren, wobei der juristische Vorbereitungsdienst zwingend in Vollzeit zu absolvieren war. Durch die Gesetzesänderung kann das Referendariat auf bis zu zweieinhalb Jahre gestreckt werden, dann folgt wie üblich das zweite Staatsexamen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Teilzeitreferendariats soll ein neuer Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden, der deutlich über den bisherigen kinderbezogenen Zuschlag hinausgeht. Dadurch erhöht sich die Unterhaltsbeihilfe für Referendar:innen mit minderjährigen Kindern. Diese finanzielle Besserstellung soll rechtzeitig zum Jahreswechsel durch eine Änderung der Unterhaltsbeihilfeverordnung erfolgen.

Konkret soll der bisherige Zuschlag bei einem Kind von derzeit rund 121 Euro auf dann 370 Euro angehoben, für das zweite Kind wird ein Zuschlag von 130 Euro und für jedes weitere Kind jeweils ein Zuschlag von 370 Euro gewährt.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 18, Oktober 2022

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