
Berlin, 18. März 2026 (JPD) Kreditinstitute sollen künftig verpflichtet werden, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente bereitzustellen. Dies ist Teil eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Zivilprozessordnung im Rahmen des Gesetzentwurfs „Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“. Bisher erfolgt die Zustellung von rund 1,1 Millionen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen jährlich durch Gerichtsvollzieher in Papierform. Sparkassen sind als öffentliche Rechtsträger bereits zur elektronischen Zustellung verpflichtet.
Die Änderungen wurden im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossen. Koalition, AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu, die Linke lehnte ab. Die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 19. März 2026 geplant. Ziel ist es, Medienbrüche in Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden und die Nutzung elektronischer Dokumente zu stärken. Dabei sollen strukturierte, maschinenlesbare Daten im XML-Format stärker genutzt werden, um Fehler beim Umgang mit PDF-Dokumenten zu reduzieren.
Zudem wurde die geplante Erhöhung der Gebührensätze in der Abgabenordnung angepasst: Sie steigt auf 31,20 Euro statt 32,60 Euro, da der Regierungsentwurf ein Redaktionsversehen enthielt. Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs sollen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten, die Verpflichtung der Kreditinstitute sowie die Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden zur Nutzung elektronischer Dokumente greift nach einer rund einjährigen Übergangsfrist.






